Aktuelles aus den AWO-Einrichtungen

Herzlichen Glückwunsch! Mi, den 10. April 2024

Vielen Dank für Euren Besuch auf der STARTZEIT 2024 Do, den 21. März 2024

Die AWO auf der Karrieremesse STARTZEIT 2024

Vielen Dank für die tollen Gespräche auf dem Karriere-Event STARTZEIT im OSZ Oder-Spree! Wir hoffen, Euch mit Informationen und Perspektiven rund um die Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten bei der AWO Fürstenwalde weitergeholfen zu haben. 

Hier gibt´s weitere Informationen und aktuelle Jobs →

 

Die AWO auf dem Ausbildungs-/Karriere-Event STARTZEIT am 16.03.2024 Mo, den 4. März 2024

Entdecke die Vielfalt sozialer Berufe – und Deine Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten bei der AWO Fürstenwalde! Du findest uns beim Mit-Mach-Event STARTZEIT rund um Ausbildung und Beruf. Wir freuen uns auf Dich! 

WANN: 16.03.2024 von 10 bis 14 Uhr

WO: Oberstufenzentrum Oder-Spree, Palmnicken 1, 15517 Fürstenwalde/Spree

Die AWO Fürstenwalde: Entdecke Deine Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten auf der STARTZEIT 2024 in Fürstenwalde!

 

Herzlichen Glückwunsch! Fr, den 5. Januar 2024

Danke für die Spende! Do, den 4. Januar 2024

Ihr JOBRAD bei der AWO Fürstenwalde – ab Januar 2024 Do, den 21. Dezember 2023

Jobrad bei der AWO Fürstenwalde

Ab Januar 2024 startet der AWO Kreisverband Fürstenwalde e.V. für alle Mitarbeiter:innen die Kooperation mit Jobrad! Alle Informationen finden Sie hier:

JOBRAD FÜR DIE AWO FÜRSTENWALDE âžœ

Herzlich willkommen und Glückwünsche Di, den 19. September 2023

 

 

 

AWO-Kitas in Fürstenwalde Spree: Neue Kostenbeitragsordnung und -tabelle ab 01.10.2023 Di, den 5. September 2023

Sehr geehrte Eltern und Personensorgeberechtigte,

zum 01.10.2023, wird die Kostenbeitragsordnungen für die Kindertagesstätten

"Anne Frank",

"Buratino",

"Pusteblume" und 

"Regenbogen" 

in Fürstenwalde Spree neu erlassen.

Sie können die neue Kostenbeitragsordnung sowie die dazugehörende Kostenbeitragstabelle hier auf unserer Website einsehen. Sie finden diese unter "Dokumente" auf der Seite der jeweiligen Kita unter dem Menüpunkt "Angebote".

In §17 Absatz 1 KitaG hat der Landesgesetzgeber die Elternbeiträge als Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtung definiert. Der Absatz 3 Satz 1 KitaG regelt, dass die Elternbeiträge vom Träger der Einrichtung festgelegt und erhoben werden.  

Die aktuellen Regelungen zur Kita-Elternbeitragsentlastung im Rahmen des Brandenburg Pakets haben weiterhin bis zum 31.12.2024 Gültigkeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Catharina Schulze

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Wichtige Information zur Kita "Anne Frank" Mo, den 14. August 2023

Sehr geehrte Eltern und Personensorgeberechtigte,

wie Sie bereits wissen, wurde die Schließzeit der Kita „Anne Frank“ genutzt, um umfangreiche Brandschutz-Baumaßnahmen umzusetzen.

Diese werden nach dem Ende der Schließzeit noch nicht vollständig abgeschlossen sein. Die Bauarbeiten werden die Betreuung der Kinder nicht beeinträchtigen, jedoch kann es zu kleineren Einschränkungen (z.B. Begehbarkeit von Flurabschnitten) kommen.

Leider hat sich, während der Schließzeit ein Wasserschaden ereignet, welcher sich auf die Räumlichkeiten der „Biene Maja“- und „Benjamin Blümchen“- Gruppe, sowie auf den Küchenbereich auswirkt.

Gemeinsam mit der Stadt Fürstenwalde arbeiten wir an der schnellstmöglichen Wiederherstellung der Räumlichkeiten.

Um trotz der Auswirkungen des Wasserschadens allen Kindern ab dem 21.08.2023 eine Betreuung anbieten zu können, wird es zu Änderungen in den Gruppenstrukturen kommen.

Ihre Kita-Leiterin Frau Madloch wird Sie per E-Mail bzw. im Gespräch darüber informieren, ob Ihr Kind einer anderen Gruppe zugeteilt wird. Zusätzlich werden Sie am 21.08.23 an den Gruppentüren Informationen zur Besetzung der Gruppen finden.

Leider ist der Küchenbereich aufgrund des Wasserschadens aktuell nicht funktionsfähig.

Die Mittagsversorgung Ihrer Kinder ist jedoch gesichert. Das Mittagessen wird vom Caterer Apetito in der benachbarten Kita „Regenbogen“ zubereitet und in die Kita „Anne Frank“ geliefert. Ihre Kinder werden auch mit Getränken versorgt.

Besonders wichtig:

Die Frühstücks- und Vesperversorgung kann in der Zeit der Küchensanierungsarbeiten jedoch leider nicht angeboten werden.

Bitte geben Sie Ihrem Kind / Ihren Kindern ab dem 21.08.23 (bis auf Widerruf) täglich Frühstück und Vesper mit in die Kita. Vielen Dank!

 

Über die Einschränkungen sind die Stadt Fürstenwalde, der Landkreis Oder Spree als auch das Ministerium informiert.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

Catharina Schulze

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

 

Stand: 14.08.2023

Kita Heupferdchen: Neue Kostenbeitragsordnung und -tabelle ab 01.10.2023 Mo, den 7. August 2023

Sehr geehrte Eltern und Personensorgeberechtigte,

zum 01.10.2023, wird die Kostenbeitragsordnungen für die Kindertagesstätte "Heupferdchen" in Schöneiche neu erlassen.

Sie können die neue Kostenbeitragsordnung sowie die dazugehörende Kostenbeitragstabelle hier auf unserer Website einsehen. Sie finden diese unter "Dokumente" auf der Seite der Kita "Heupferdchen" unter dem Menüpunkt "Angebote".

In §17 Absatz 1 KitaG hat der Landesgesetzgeber die Elternbeiträge als Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtung definiert. Der Absatz 3 Satz 1 KitaG regelt, dass die Elternbeiträge vom Träger der Einrichtung festgelegt und erhoben werden.  

Die aktuellen Regelungen zur Kita-Elternbeitragsentlastung im Rahmen des Brandenburg Pakets haben weiterhin bis zum 31.12.2024 Gültigkeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Catharina Schulze

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Neue Kostenbeitragsordnung und -tabelle ab 01.08.2023 Fr, den 14. Juli 2023

Sehr geehrte Eltern und Personensorgeberechtigte,

zum neuen Kita-Jahr 2023/24, das heißt zum 01.08.2023, werden die Kostenbeitragsordnungen für die Kindertagesstätten

- Kita Eichhörnchen, Erkner

- Kita Kinderhaus Sonnenschein, Erkner

- Kita Kleine Naturfreunde, Neuendorf im Sande

- Kita Kinderrabatz, Briesen

- Kita Fantasia, Woltersdorf

- Kita AWO-Kinderparadies, Woltersdorf

neu erlassen.

Sie können die neue Kostenbeitragsordnung sowie die dazugehörende Kostenbeitragstabelle Ihrer jeweiligen Kita hier auf unserer Website einsehen. Sie finden diese unter "Dokumente" auf der Seite Ihrer Kita unter dem Menüpunkt "Angebote".

In §17 Absatz 1 KitaG hat der Landesgesetzgeber die Elternbeiträge als Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtung definiert. Der Absatz 3 Satz 1 KitaG regelt, dass die Elternbeiträge vom Träger der Einrichtung festgelegt und erhoben werden.  

Die aktuellen Regelungen zur Kita-Elternbeitragsentlastung im Rahmen des Brandenburg Pakets haben weiterhin bis zum 31.12.2024 Gültigkeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Catharina Schulze

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e.V. mit neuem Vorstand und neuer Perspektive So, den 9. Juli 2023

Am heutigen Samstag, dem 08. Juli 2023, wählten die anwesenden 22 Delegierten der AWO Mitgliedsverbände im AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e. V. in Strausberg ihren neuen Bezirksvorstand.

Der Bezirksdelegiertenkonferenz vorausgegangen waren heftige Turbulenzen innerhalb des Bezirksverbands, die im September 2022 dazu führten, dass die satzungsgemäß überfällige Bezirkskonferenz und die damit verbundene Neuwahl des Vorstands, kurzerhand abgesagt wurde.

Die neugewählte Vorsitzende des AWO Bezirksverbands Brandenburg Ost e.V., Barbara Bunge, die zugleich auch Vorsitzende des AWO Kreisverbands Eberswalde ist, stellt jedoch die zukünftige Ausrichtung und Perspektiven des Bezirksverbands in den Mittelpunkt ihrer Betrachtung: „Ein Blick zurück ist auch ein Blick nach vorn und wenngleich die Aufarbeitung der Vorkommnisse dringend notwendig ist, so hat doch die Verantwortung für die Menschen, die Beschäftigten und den Verband oberste Priorität!“, so die engagierte AWO Vorsitzende. 

„In der Balance aus wirtschaftlicher Kraft sowie sozialer Stabilität und Kompetenz, bei der die Werte der Arbeiterwohlfahrt wieder die alleinige Richtschnur sind, sehe ich die Handlungsaufträge an den neu gewählten Vorstand“, beschreibt Barbara Bunge die künftigen Aufgaben und hat dazu bereits konkrete Vorschläge ´im Gepäck´.

„Ich setze auf das solide Fundament der Brandenburger „AWO-Familie“, dass mit der neugegründeten Landesarbeitsgemeinschaft sowie dem Arbeitgeberverband „Wohlfahrt in Brandenburg e. V.“ einen verlässlichen Rahmen bietet und in dem die AWO Kreisverbände Eberswalde, Bernau und Fürstenwalde, der AWO Regionalverband Brandenburg Süd e.V., der AWO Bezirksverband Potsdam sowie der AWO Ortsverein Strausberg bereits aktiv und erfolgreich zusammenarbeiten“, so die Vorsitzende weiter. „Ein Austritt des AWO Bezirksverbands Brandenburg Ost e.V. aus dem AWO Landesverband Brandenburg e.V. wäre dafür jedoch zwingend notwendig“, ergänzt die ebenfalls neu gewählte, stellvertretende Vorsitzende Monika Kilian, aus dem AWO Kreisverband Fürstenwalde abschließend.

Komplettiert wird der künftige Vorstand des AWO Bezirksverband Ost e. V. durch

-Tobias Bäck (AWO Kreisverband Bernau e.V.)

-Jens Ebing (AWO Kreisverband Bernau e.V.)

-Steffen Schuster (AWO Ortsverein Strausberg e.V.)

-Uwe Prinz (AWO Ortsverein Strausberg e.V.)

Pressemitteilung des neu gewählten Bezirksvorstandes vom 08.07.2023

Ausfall der Sprechzeit am 29. Juni 2023 Mi, den 7. Juni 2023

Aufgrund einer Firmenveranstaltung sind wir am Donnerstag, den 29. Juni 2023 nicht erreichbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

EINDEUTIGES STATEMENT DES AWO BUNDESVEREINSGERICHTS So, den 30. April 2023

Das höchste Vereinsgericht der Arbeiterwohlfahrt in Deutschland, das AWO Bundesvereinsgericht, hat am 21. April 2023 in einem bemerkenswerten Schiedsspruch entschieden, dass mehrere Beschlüsse des AWO Bezirksverbandes Brandenburg Ost e.V., welche sich gegen die 3 AWO Kreisverbände Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde richteten, nichtig sind.

Die Ausführungen im Schiedsspruch sind so zu verstehen, dass der AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e.V. nach Auffassung des Bundesvereinsgerichts versucht hat, Delegierte der genannten 3 Kreisverbände von einer Bezirksdelegiertenversammlung auszuschließen. Auf dieser Versammlung sollte der Bezirksvorstand neu gewählt werden. Der amtierende Bezirksvorstand soll nach den Ausführungen im Schiedsspruch mit den jetzt aufgehobenen Beschlüssen versucht haben, Einfluss auf die Vorstandsneuwahl in seinem Sinne auszuüben. Dies ist insofern bemerkenswert, da es sich um einen zutiefst undemokratischen Vorgang durch die amtierenden Vorstandsmitglieder des AWO Bezirksverbands Brandenburg Ost e.V. handeln dürfte.

In den Entscheidungsgründen des Gerichts heißt es dazu u.a. wortwörtlich: „Das Verhalten […] lässt erkennen, dass mit allen Mitteln unliebsame Personen von der durchzuführenden Konferenz ausgeschlossen werden sollten. Aus dem Zwischenbericht des AWO Bundesverbandes ergibt sich, dass keinerlei Hinweis auf ein zu einer Ordnungsmaßnahme berechtigtes Verhalten […] vorlag.“

Die Vorsitzende des AWO Kreisverband Fürstenwalde, Monika Kilian, äußerte sich zum Schiedsspruch: „Ich freue mich über die klare und eindeutige Stellungnahme des höchsten Vereinsgerichts. Wir blicken mit Zuversicht auf die Vorstandswahlen des AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e.V., bei denen wir unsere demokratischen Mitgliedsrechte nun endlich vollumfänglich wahrnehmen können. Die Entscheidung des Bundesvereinsgerichts und die Abschlussberichte des AWO Bundesverbandes stellen eindeutig klar, dass die Vorwürfe des AWO Bezirksverbandes Brandenburg Ost e.V. scheinbar einzig dazu dienten, eigenes Fehlverhalten zu verschleiern und sich daraus ergebende demokratische Prüfprozesse zu verhindern.“

Elternbeitragsentlastung im Rahmen des Brandenburg-Pakets vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 Mi, den 4. Januar 2023

Sehr geehrte Personensorgeberechtigte,

am 16. Dezember 2022 hat der Landtag vor dem Hintergrund der derzeitigen Energiekrise und den damit verbundenen gestiegenen Lebenshaltungskosten die Elternbeitragsentlastung für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 im Rahmen des Brandenburg-Pakets beschlossen. 

Was nun gilt:

Die Elternbeitragsfreiheit wird ab 01.01.2023 für alle Familien mit einem Jahresnettoeinkommen bis zu 35.000,00 Euro gelten.

Für Familien mit einem Jahresnettoeinkommen über 35.000,00 Euro bis zu 55.000,00 Euro gelten begrenzte Elternbeitragshöhen.

Die Grundlage für die Berechnung der neuen Elternbeiträge ist das Jahresnettoeinkommen des Jahres 2022.

Jahresnettoeinkommen über 55.000 € sind von der Änderung des Gesetzes leider nicht betroffen.

Geplante Zeitschiene zur Umsetzung des „Brandenburg-Pakets“:  

Die Umsetzung der Elternbeitragsentlastungen durch den AWO Kreisverband Fürstenwalde e.V. wird bis zum 28.02.2023 erfolgen. Die Elternbeiträge werden dann rückwirkend zum 01.01.2023 angepasst.

Die in diesem Zeitraum ggf. geleisteten Überzahlungen aus Elternbeiträgen werden bis zum 31.03.2023 erstattet. 

 

Bitte beachten Sie, dass diese Zeitschiene nur dann eingehalten werden kann, wenn Sie Ihre Einkommensunterlagen rechtzeitig beim AWO Kreisverband Fürstenwalde e.V. einreichen. Mit einem postalischen Schreiben wurden Sie durch den Träger bereits über die für Sie geltende Einreichungsfrist informiert.

Benötigt werden die Einkommensunterlagen der Personensorgeberechtigten für das Jahr 2022.

Reichen Sie diese bitte schnellstmöglich in der Geschäftsstelle des AWO Kreisverband Fürstenwalde e. V., Lindenstraße 46, 15517 Fürstenwalde ein.

Bitte verwenden Sie dazu die Erklärung zum Elterneinkommen, die Sie unter „Dokumente“ finden.

Mit diesen Nachweisen erfolgt die Prüfung der Beitragsfreiheit. Bei allen Eltern über 35.000 Euro Jahresnettoeinkommen vergleichen wir die bisherige Höhe des Beitrags nach unserer jeweiligen Elternbeitragsordnung mit den im Gesetz geplanten Beiträgen. Fällt Ihr Elternbeitrag laut unserer Elternbeitragsordnung niedriger aus, wird dieser beibehalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Catharina Schulze

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Gemeinsame Erklärung der Kreisverbände Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde zur Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt (Oder) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den AWO Bezirksverband Brandenburg Ost Fr, den 18. November 2022

Pressemitteilung vom 18.11.2022

Gemeinsame Erklärung der Kreisverbände Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde zur Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt (Oder) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den AWO Bezirksverband Brandenburg Ost

„Landgericht Frankfurt (Oder) untersagt dem AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e. V. per einstweiliger Verfügung, auf der geplanten Bezirkskonferenz am 24. November 2022 Beschlüsse zu fassen.“

Hintergrund der einstweiligen Verfügung ist der Schutz der Mitgliedsrechte der Delegierten der AWO-Kreisverbände Bernau, Fürstenwalde und Eberswalde auf der für den 24.11.2022 geplanten Bezirksdelegiertenkonferenz.  Der Bezirksvorstand hatte im Vorfeld widerrechtlich die Delegierten der AWO-Kreisverbände Bernau, Fürstenwalde und Eberswalde mit dem Ziel suspendiert, die Mehrheitsverhältnisse in der Bezirkskonferenz so zu manipulieren, dass Beschlüsse und Wahlen zu Gunsten des aktuellen und heftig in der Kritik stehenden Vorstands vorgenommen werden können.

Die Delegierten der Kreisverbände Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde stellen die Mehrheit im Bezirksverband Ost dar. Bereits im September wurde der Versuch unternommen, diese von der Bezirkskonferenz auszuschließen und somit die Abwahl des aktuellen Vorstandes des AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e. V. zu verhindern. Der Bezirksverband hat der gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten, ansonsten droht ihm ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 EUR.

Gemeinsame Erklärung der Kreisverbände Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde zur abgesagten Bezirkskonferenz vom 24.09.2022 So, den 25. September 2022

Pressemitteilung

Die AWO Kreisverbände Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde verurteilen das Verhalten des AWO Bezirksverbandes Brandenburg Ost e.V. im Zusammenhang mit der geplanten und kurzfristig abgesagten Bezirksdelegiertenkonferenz vom Samstag, den 24.09.2022 aufs Schärfste.

Der Versuch des widerrechtlichen und missbräuchlichen Ausschlusses der Kreisverbände und ihrer Delegierten von der Bezirksdelegiertenkonferenz sowie die überaus kurzfristige Absage eben dieser, machen das verwerfliche Vorgehen des Vorstandes des Bezirksverbandes Brandenburg Ost e.V. einmal mehr deutlich. An einer transparenten Aufarbeitung der im Raum stehenden Vorwürfe der Steuerhinterziehung gegen den Bezirksverband Brandenburg Ost e.V. scheint dem Vorstand weiterhin nicht gelegen zu sein. Stattdessen stellt der Bezirksvorstand erneut unwahre Behauptungen zur Legitimation des eigenen Fehlverhaltens auf. So wurde durch den AWO Bundesverband e.V. keinesfalls die Absage der Konferenz gewünscht oder gefordert.

Genauso verwerflich ist das Verhalten des AWO Landesverband Brandenburg e.V. zu werten, der sich auf explizite und stillschweigende Art und Weise in diesem Konflikt immer wieder zugunsten des Vorstandes des AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e.V. positioniert, um eigene machtpolitische Interessen zu verfolgen.

Die AWO Kreisverbände Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde sind nicht länger bereit, die seit mehreren Wochen und Monaten erfahrene Gängelung und Willkür durch den AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e.V. und den AWO Landesverband Brandenburg e.V. hinzunehmen.

Wir fordern, die seit 2019 ausstehende Bezirksdelegiertenkonferenz nun kurzfristig und ordnungsgemäß einzuberufen und durchzuführen. Eine vertrauensvolle und gleichberechtige Zusammenarbeit insbesondere mit der Landesgeschäftsführerin Anne Baaske sowie den Vorstandsmitgliedern des AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e.V. Peter Müller, Gudrun Sommer, Kati Karney sowie Wolfgang Pohl schließen wir nach den aktuellen Geschehnissen aus.

Gleichzeitig danken wir dem AWO Bezirksverband Potsdam e.V., dem AWO Regionalverband Brandenburg Süd e.V. sowie dem AWO Ortsverein Strausberg e.V. für die gezeigte Solidarität und Unterstützung.

Weitere Informationen finden Sie hier

sowie unter

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AWO Bezirksverband

 

Betrifft: Kita Buratino, Kita Pusteblume, Kita Regenbogen, Kita Anne Frank Fr, den 19. August 2022

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,                                                                                                           deren Kinder eine der vier AWO-Kitas in Fürstenwalde besuchen,

 

wir möchten Sie über folgende wichtige Änderungen in Kenntnis setzen:

1. Änderung der Kostenbeitragsordnung rückwirkend zum 01.08.2022

Der Kostenbeitrag wird entsprechend der Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder ermäßigt. Dabei werden alle Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, berücksichtigt. Ab zwei unterhaltsberechtigten Kindern werden für ein zweites und jedes weitere im Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind keine Kostenbeiträge erhoben.

Wir bitten Sie, uns Ihren Kindergeldbescheid der Kindergeldkasse bis zum 15.09.2022 per Post oder E-Mail zuzusenden. Nur dieser gilt als geeigneter Nachweis und ist die Grundlage für eine Befreiung vom Elternbeitrag ab dem zweiten unterhaltsberechtigtem Kind.

Wir werden zeitnah die Änderungen rückwirkend zum 01.08.2022 vornehmen und Sie schriftlich informieren.

 

2. Anpassung der Essengeldpauschale zum 01.09.2022

Für das Mittagessen ist ab September 2022 ein monatlicher Zuschuss in folgender Höhe zu zahlen:

Kinderkrippe/ -garten: 36,86 Euro

Hort: 33,62 Euro

Die Pauschale berücksichtigt durchschnittliche Fehlzeiten wie Schließzeiten der Kita, Urlaub und Krankheit des Kindes.

 

Mit freundlichen Grüßen

Catharina Schulze

Fachbereich Kinder, Jugend & Familie

Schließung des Krippenbereichs der Kita Buratino ab 22.08.2022 Do, den 18. August 2022

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte der in der Kita Buratino betreuten Krippenkinder,

 

leider muss ich Ihnen mitteilen, dass im Gebäude der Kita Buratino ein massiver Wasserschaden festgestellt wurde, der insbesondere den Krippenbereich der Einrichtung betrifft.

Aufgrund der notwendigen, umfangreichen Reparatur-, Trocknungs- und Wiederherstellungsarbeiten wird der Betrieb des Krippenbereiches für eine Dauer von voraussichtlich drei bis vier Monaten nicht möglich sein.

Aktuell arbeiten wir unter Hochdruck an der Prüfung von Möglichkeiten der Betreuung der Krippenkinder.

Klar ist bereits, dass einige der Krippenkinder wie geplant bzw. vorzeitig am Montag, den 22.08.2022 in den Kindergartenbereich im Obergeschoss wechseln und dort betreut werden. Die Eltern, die dies betrifft, werden telefonisch von Frau Rutkowski informiert.

Die Eltern,

  • deren Kinder zu jung sind, um in den Kindergartenbereich zu wechseln,
  • die am 22.08.2022 bzw. am 01.09.2022 mit der Eingewöhnung ihrer Kinder beginnen sollten und/oder
  • die eine Betreuung in der Häuslichkeit absichern können,

werden am heutigen bzw. morgigen Tag telefonisch vom Träger darüber informiert, dass der Krippenbereich der Kita Buratino ab dem 22.08.2022 für die Zeit der Instandsetzung geschlossen bleiben muss und eine Betreuung bzw. Eingewöhnung damit leider nicht möglich ist.

In der Woche vom 22.- 26.08.2022 wird der Träger prüfen, ob den betreffenden Eltern anderweitige Betreuungsmöglichkeiten angeboten werden können.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann diesbezüglich noch keine Prognose ausgegeben werden, ob und ggfs. wie viele der betreffenden Kinder betreut werden können.

In den Fällen, in denen wir Eltern für die Dauer der Instandsetzungsarbeiten keine Betreuung für ihr Krippenkind anbieten können, befreien wir betreffende Eltern selbstverständlich von der Zahlung der Eltern- und Essengeldbeiträge.

 

Sowohl für das Kita-Team und den Träger als auch für die Wowi, als Eigentümerin des Neubaus, ist dies ein herber Schlag.

Wir bedauern die für Sie und Ihre Kinder entstehenden Umstände zutiefst.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Catharina Schulze

Fachbereich Kinder, Jugend & Familie

AWO ruft zu Solidarität mit ukrainischen Geflüchteten auf Fr, den 4. März 2022

Pressemitteilung des AWO Bundesverbandes:

AWO ruft zu Solidarität mit ukrainischen Geflüchteten auf

Den fortwährenden Angriff Russlands auf die Ukraine verurteilt die AWO scharf. Schon jetzt versuchen tausende Menschen, sich in Sicherheit zu bringen und sind auf der Flucht aus den Kriegsgebieten, insbesondere Kinder, Frauen und ältere Menschen. Expert*innen rechnen damit, dass sich die Zahlen in den kommenden Wochen und Monaten noch erhöhen werden. Viele Menschen werden sich hilfesuchend an Deutschland wenden. Die Arbeiterwohlfahrt appelliert angesichts der dramatischen Nachrichten aus der Ukraine an die Grundwerte der Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in der Gesellschaft und bereitet sich darauf vor, schutzbedürftigen Menschen aus der Ukraine zu helfen.

Dazu Kathrin Sonnenholzner, Vorsitzende des Präsidiums des  AWO Bundesverbands: „Wir als Gesellschaft müssen uns jetzt dafür bereit machen, hilfsbedürftige Menschen, die aus den Kriegsregionen fliehen, aufzunehmen. Die Vorbereitungen müssen jetzt dafür getroffen werden. Es geht um angemessene Unterkünfte, Verpflegung, medizinische Versorgung, psychosoziale Beratung und Informationen für Betroffene. Wir sind bewegt über den großen solidarischen Zuspruch für die ukrainische Bevölkerung, der uns erreicht hat, und freuen uns, dass sich einige AWO-Einrichtungen bereits bereit erklärt haben, Flüchtlinge aufzunehmen.“

Der AWO Bundesverband bittet die Bundes- und Landesregierungen, schnellstmöglich den Weg für unbürokratische Hilfen freizumachen und Gelder zur Bewältigung der humanitären Folgen bereitzustellen. AWO International hat  darüber hinaus ein Spendenkonto eingerichtet und sondiert aktuell gemeinsam mit der Volkshilfe Österreich Maßnahmen für die akute Nothilfe vor Ort. Spenden sind möglich über die Webseite https://www.awointernational.de/ sowie unter:
 
Spendenkonto:
IBAN: DE83 1002 0500 0003 2211 00
Bank für Sozialwirtschaft
Spenden-Stichwort: Nothilfe Ukraine

 

Kurzfristige Gruppenschließungen oder Reduzierung der Öffnungszeiten nicht auszuschließen Mo, den 13. Dezember 2021

Sehr geehrte Eltern und Personensorgeberechtigte,

 

hiermit möchte ich Sie vorab vorsorglich darüber informieren, dass wir in den kommenden Wochen kurzfristige Reduzierungen der Öffnungszeiten oder Gruppenschließungen in unseren Kindertageseinrichtungen nicht ausschließen können.

 

Wenn bei auftretenden Krankheiten und Erkältungssymptomen oder etwaigen Quarantänefällen die Betreuung einer Gruppe nicht gewährleistet werden kann, müssen entsprechende organisatorische Regelungen gefunden werden. Eine Zusammenlegung von Gruppen ist uns aufgrund der geltenden Hygienebestimmungen zur Eindämmung der Sars-Cov2-Pandemie aktuell leider nicht möglich. Einzelfallentscheidungen sind unter Berücksichtigung der Voraussetzungen in anderen Gruppen sowie unter Rückgriff einer engen Auslegung der Systemrelevanz zwar möglich, können aber nicht garantiert werden.

 

Von dieser Notwendigkeit muss der Träger in enger Absprache mit der Kita-Leitung Gebrauch machen, wenn aufgrund akuter, krankheitsbedingter Personalausfälle eine ordnungsgemäße Betreuung Ihrer Kinder nicht mehr gewährleistet werden kann. Ferner ist die Möglichkeit, Gruppen vorübergehend zu schließen, in unserem Betreuungsvertrag geregelt.

 

Sollte dieser Fall eintreten, informiert die Kita-Leitung die betroffenen Familien schnellstmöglich.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Catharina Schulze

 

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

 

Stand: 13.12.2021

Hort: Mehrbedarfe in den Ferienzeiten (Zusatzvereinbarung) Mi, den 13. Oktober 2021

Sehr geehrte Eltern und Personensorgeberechtigte,

Hortkinder mit einer Regelbetreuungszeit von 20 Stunden wöchentlich haben bei Bedarf in den Ferienzeiten einen Anspruch auf eine verlängerte Betreuungszeit. Dazu ist kein Feststellungsbescheid vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe notwendig. Bitte zeigen Sie bei der Einrichtungsleitung die Notwendigkeit einer längeren Betreuungszeit an. Die Einrichtungsleitung schließt eine Zusatzvereinbarung zum Betreuungsvertag über die verlängerte wöchentliche Betreuungszeit mit Ihnen ab.

Als Kostenbeitragspflichtige haben Sie bezüglich des Mehrbedarfs den Elternbeitrag für fünf Stunden Betreuungszeit im betreffenden Monat zu leisten. Sollten sich die Ferien monatsübergreifend gestalten, erfolgt eine höhere Beitragsberechnung für nur einen Kalendermonat. Der Elternbeitrag wird im Folgemonat rückwirkend korrigiert. Sie erhalten darüber eine schriftliche Mitteilung vom Träger.

Das benötigte Formular der Zusatzvereinbarung steht Ihnen auf dieser Website unter "Dokumente" zum Download zur Verfügung.

Rechtsgrundlage:

Auszug aus der Kostenbeitragsordnung des AWO Kreisverbandes e.V. Fürstenwalde:

Punkt 4 Abs. (3)

Im Fall von Schulkindern ist in der vereinbarten täglichen Regelbetreuungszeit von bis zu vier Stunden eine weitergehende Betreuung als bis zu vier Stunden an schulfreien Tagen (Ferien) nicht vorgesehen und gilt als nicht vereinbart. Bei einer täglichen Betreuungszeit von mehr als vier Stunden sind alle Ferienaktivitäten und Schulersatzangebote berücksichtigt und gelten als vereinbarte Betreuungszeit.

Abs. (4) Wird im Falle des Punktes 4 Abs. (3) eine nachweislich längere Betreuungszeit benötigt, ist der Mehrbedarf an Betreuungszeit der Kitaleitung und dem Träger anzuzeigen. Die Kostenbeitragspflichtigen haben für den Mehrbedarf den jeweils höheren monatlichen Elternbeitrag zu leisten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Doris Kunze

-Fachbereichsleiterin Kinder, Jugend und Familie-

Keine Reduzierung des Elternbeitrages mehr ab Juni 2021 Mi, den 2. Juni 2021

Sehr geehrte Eltern und Personensorgeberechtigte,


bitte beachten Sie, dass der Monat Juni 2021 hinsichtlich der Elternbeiträge für Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder keine abrechnungstechnischen Besonderheiten mehr aufweist.

Verzichten Sie freiwillig anteilig oder ganz auf die Betreuungsleistung, hat dies keine Beitragsreduzierung mehr zur Folge.


Wir danken für Ihr Verständnis.

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